- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Amtlicher Ausweis
- Persönliche Dienstwaffe
- Persönlicher Gehörschutz
Die Obligatorische Bundesübung (OP) kannst du bei uns an folgenden Tagen schiessen:
16. April | 13:00 - 15:00 Uhr |
28. Mai | 13:00 - 15:00 Uhr |
9. August |
19:00 - 21:00 Uhr |
27. August |
13:00 - 15:00 Uhr |
Falls diese Termine für dich nicht möglich sind, finden wir gemäss Absprache eine Lösung...
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein.
2022 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2021 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2022 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Armeeangehörige welche beim Austritt aus der Armee ab dem Jahr 2022 die persönliche Waffe (Stgw) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahre das Obligatorische und das Feldschiessen je mindestens 2 mal geschossen haben.
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn: